DATENSICHERUNG
der/des Kassensystems gehört zu den Sorgfaltspflichten des Geschäftsinhabers.
Wir empfehlen, diese Datensicherung in regelmäßigen Abständen durchzuführen,
mindestens jedoch 2 x jährlich.
Bei Fragen zur Durchführung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.